Hallo! Ich befinde mich seit Anfang des Jahres in Elternzeit und übe seit Juli eine Teilzeittätigkeit bei meinem Arbeitgeber aus. Vor der Geburt war ich dort Vollzeit beschäftigt. Nun werden wir aufgrund der Stelle meines Mannes demnächst umziehen, sodass ich meine Teilzeittätigkeit aufgeben muss. Wenn ich nun kündige (was meinem Arbeitgeber natürlich das Liebste wäre), steht mir dann überhaupt irgendwelches Arbeitslosengeld zu? Danke!
Mitglied inaktiv - 04.10.2004, 19:45