Guten Tag, meine Lebensgefährtin befindet sich zur Zeit in Elternzeit für unser 1. Kind. Sie ist nun erneut schwanger, vorraussichtlicher Entbindungstermin 28.05.2011 Ihr wurde nun mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes zum Ende des Jahres gekündigt. Die Krankenkasse meint wir haben damit auch keinen Anspruch mehr auf Mutterschaftsgeld für das 2. Kind. Beitragsfreie Pflichtmitgliedschaft besteht aber auf Grund von Elterngeldbezug bis 15.02.2012 weiter (doppelter Auszahlungszeitraum). Da sich meine Lebensgefährtin um unser 1. Kind kümmert, kann sie sich eigentlich auch nicht arbeitslos melden. ALG1 Anspruch wäre aber ansonsten gegeben. Wäre es möglich sich einen Tag vor Beginn der Mutterschutzfrist arbeitslos zu melden, um Mutterschaftsgeld erhalten zu können? Wann müsste diese Meldung erfolgen, um keine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung zu riskieren? Herzlichen Dank
Mitglied inaktiv - 21.12.2010, 20:37