Liebe Frau Bader, ich habe mächtig Probleme. Habe mich mit meiner AG vor Gericht gestritten und heute dennoch geeinigt. Dabei wurde vereinbart, daß mein bis jetzt noch bestehendes Arbeitsverhältnis rückwirkend zum 30.06.2001 - Tag nach Ablauf des Erziehungsurlaubes für mein 1. Kind -gekündigt wird. In dieser Zeit aber war ich bereits wieder schwanger und wurde am 07.09.2001 entbunden. Nun meine Fragen: 1. Kann es passieren, daß ich das MuSchGeld von der Krankenkasse wieder zurückzahlen muß? 2. Was passiert mit dem bereits für das zweite Kind erhaltene und neu beantragte Erziehungsgeld? 3. Wann muß ich mich arbeitslos melden? Mein Erziehungsurlaub geht bis zum 06.03.2004. Oder soll ich versuchen, daß der Kündigungstermin umgeändert wird? Bitte helfen Sie mir, ich habe schon genug durchgemacht! Danke, Yvonne.
Mitglied inaktiv - 23.09.2002, 13:00