Frage: Kündigung während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe mich dazu entschlossen nach Ende der Elternzeit nicht mehr in meinen bisher gelernten Beruf mit Festanstellung zurückzukehren, sondern stattdessen eine neue Ausbildung anfangen zu wollen. Nun habe ich auch erfreulicherweise eine Zusage letzte Woche am 29. April erhalten und würde diese natürlich auch gerne annehmen. Jedoch macht es mich etwas stutzig, dass hierbei der 31. August als Ausbildungsbeginn datiert wurde und nicht der 1. September. Nun sieht es wohl rechtlich so aus, dass ich eine 3 monate Kündigungsfrist einhalten muss wenn ich als Arbeitnehmer aus der Elternzeit heraus kündige. Kann ich hierbei dennoch zum 1. September kündigen oder ist hierbei der 15. August eher anzuraten? Würde eine Überschneidung von einem Tag rechtlich gesehen Konsequenzen mit sich führen? Ich danke recht herzlich für ihre Antwort im voraus. Liebe Grüße Alex

von FreezyPolarbear am 05.05.2020, 01:41



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit

Hallo, Sie haben zwei Möglichkeiten: 1. § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Das gilt taggenau, hängt also von der Frage ab, wann Ihre EZ endet. 2. Zu einem anderen Zeitpunkt als dem Ende der EZ - dann gilt die normale Kündigungsfrist nach Vertrag oder nach § 622 BGB (Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2020



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit

Vielen lieben Dank für Ihre schneller Rückantwort. Die Elternzeit mit Elterngeld (ElterngeldPlus) endet offiziell am 11.7. diesen Jahres. Bedingt durch die Eingewöhnungsphase in der Kita habe ich aber die Elternzeit bis zum 1.9. verlängert. Sprich der Monat August ist ein Nullmonat, in dem ich kein Elterngeld mehr bekomme und auch nicht arbeiten gehe. Bedeutet es somit, dass für mich zum 1.9. die vertragliche Kündigungsfrist gilt? Wie sieht es dann rechtlich aus, wenn der Ausbildungsvertrag am 31.8. beginnt, aber die Kündigung erst am 1.9. gültig ist? Hier überschneiden sich beide Arbeitsverträge somit um einen Tag. Liebe Grüße Alex

von FreezyPolarbear am 05.05.2020, 11:52



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