Hallo Frau Bader,
ich bin momentan in Elternzeit und würde gerne bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen.
Meine reguläre Kündigungsfrist wäre sechs Monate zum Quartalsende (TVÖD).
Meine Tochter wurde im Februar 2019 geboren.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Außerdem hatte ich angezeigt, dass ich gerne ab September 2020 während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte.
Ich habe nun ein neues Jobangebot zum 01.07.20.
Wie sind in diesem Fall meine Kündigungsfristen?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
von
Toniii
am 29.01.2020, 00:02
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo,
Sie haben verschiedene Möglichkeiten.
1. In der EZ gelten die vertraglichen Kündigungsfristen
2. Sie können TZ in EZ bei einem anderen Ag arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2020
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Wäre die neue Arbeit Teilzeit? Dann könntest du ja mit Zustimmung des Dienstherrn Teilzeit in EZ arbeiten.
Ansonsten gilt deine Frist vom Arbeitsvertrag, die du ja gar nicht mehr einhalten kannst. 30.06.20
Mitglied inaktiv - 29.01.2020, 06:59
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Alternativ zur Kündigung kannst du deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten.
von
chrissicat
am 29.01.2020, 19:41