Wie sieht es bei folgendem Problem rechtlich aus? Mutter A hat Elternzeit bis 2.08.2011, Arbeitgeber kündigt am 22.07.2011 zum 31.08.2011. Kündigungsfrist 1 Monat.
Was ist hier ausschlaggebend der 31.08. oder 22.07.?
Ist die Kündigung wirksam, wenn nicht, muss Mutter A Kündigungsschutzklage einreichen?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg
KlaraJohanna
Mitglied inaktiv - 23.07.2011, 16:49
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo,
der AG kann erst nachd em Ende der EZ kündigen, also frühstens am ersten Arbeitstag. Kündigungsschutzklage! Aber Frist dafür ist 3 Wo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2011
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Es kann der Mutter nicht gekündigt werden:
- 4 Monate nach der Geburt (MuSchuG)
- Während der gesamten Elternzeit (BEEG)
Direkt an den AG schreiben, mit der Benennung des Paragraphen aus BEEG bzw MuSchuG, dass die Kündigung wohl unwirksam ist, ihr noch in der gleichen Woche eine Bestätigung darüber vom AG erhalten wollt und ihr vorsorglich eine Kündigungsschutzklage einreichen werdet.
Bitte berücksichtigt die sehr strengen Fristen wegen der Kündigungsschutzklage!
Gruß
Sabine
"§ 9 MuSchuG Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig"
"§ 18 BEEG Kündigungsschutz
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen."
von
SumSum076
am 23.07.2011, 22:48