Frage: Kündigung während Elternzeit

Wie sieht es bei folgendem Problem rechtlich aus? Mutter A hat Elternzeit bis 2.08.2011, Arbeitgeber kündigt am 22.07.2011 zum 31.08.2011. Kündigungsfrist 1 Monat. Was ist hier ausschlaggebend der 31.08. oder 22.07.? Ist die Kündigung wirksam, wenn nicht, muss Mutter A Kündigungsschutzklage einreichen? Vielen Dank im Voraus! Mfg KlaraJohanna

Mitglied inaktiv - 23.07.2011, 16:49



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit

Hallo, der AG kann erst nachd em Ende der EZ kündigen, also frühstens am ersten Arbeitstag. Kündigungsschutzklage! Aber Frist dafür ist 3 Wo. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2011



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit

Es kann der Mutter nicht gekündigt werden: - 4 Monate nach der Geburt (MuSchuG) - Während der gesamten Elternzeit (BEEG) Direkt an den AG schreiben, mit der Benennung des Paragraphen aus BEEG bzw MuSchuG, dass die Kündigung wohl unwirksam ist, ihr noch in der gleichen Woche eine Bestätigung darüber vom AG erhalten wollt und ihr vorsorglich eine Kündigungsschutzklage einreichen werdet. Bitte berücksichtigt die sehr strengen Fristen wegen der Kündigungsschutzklage! Gruß Sabine "§ 9 MuSchuG Kündigungsverbot (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig" "§ 18 BEEG Kündigungsschutz (1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen."

von SumSum076 am 23.07.2011, 22:48



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