Wenn man innerhalb der ersten zwölf Monate während der Elternzeit beim AG kündigt, ist man dann auch vom Arbeitslosengeld gesperrt, nach der Zeit wo man Elterngeld erhält ?
Oder kann man die Sperrung zeitlich überbrücken mit Elterngeld, und dann nahtlos übergehen in Arbeitslosengeld-?
Nicht falsch verstehen, ich möchte nach dem Jahr schon wieder arbeiten, aber nicht in diesem Betrieb, deshalb frage nur für den Fall das ich nicht gleich was finde.
Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 25.06.2010, 22:40
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo,
1. Wennn Sie das machen, haben Sie keine EZ. Also keine beitragsfreie KK
2. Nein, die Sperre kann dann noch hintendrangehängt werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2010
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo
Vor allem ist dann meines Wissens Deine Krankenversicherung futsch, wenn Du keinen AG hast und noch kein ALG1 bekommst.
Beitragsfrei versichert ist man in der Elternzeit nur, wenn man einen Arbeitsvertrag hat.
Kündigung innerhalb der Frist ( dann bei Dir 6 Monate sind immer möglich )
Eventuell macht der Chef bei einem Aufhebungsvertrag mit, damit Du bei einem neuen Job schneller raus bist ?
ALG1 bekommst Du aber nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und die Betreuung des Kindes nachweisen kannst.
Mein Tipp : Wenn es gute Gründe gibt, dass Du da nicht mehr arbeiten willst, dann sperren sie nicht zwangsläufig.
Mach Dir einen Termin beim Arbeitsamt und schhildere Deine Situation, die wissen wie man am Besten vorgeht.
Wenn die Betreuung gesichert ist nach dem einen jahr, dann kündige so fristgerecht, dass es passt, beantrage ALG1 bis Du was hast ( vielleicht ja gar nicht nötig )
So riskierst Du die Krankenversicherung nicht und bist abgesichert.
Alles Gute.
Mitglied inaktiv - 26.06.2010, 11:12