Frage: Kündigung während Elternzeit

Hallo! Im März habe ich mein Kind bekommen und bin nach Ablauf des Mutterschutzes direkt in die Elternzeit gestartet. Mein Arbeitgeber hat seine Hauptniederlassung in Berlin, ich war in Stuttgart beschäftigt. Die Niederlassung Stuttgart wurde zum 30.06.2001 geschlossen, eine schwangere Kollegin und ich wurden von Berlin weiter geführt, da wir auch die Verträge mit Berlin haben. Im August bekam ich ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt, dass die Sonderkündigung für mich beantragt wurde. So wie das alles derzeit aussieht, wird das Gewerbeaufsichtsamt auch die Kündigung genehmigen. Wäre alles kein größeres Problem - wäre mein Mann nicht Beamter und damit privat versichert!!! Wir müssten also entweder unsere Tochter und mich mit privat versichern, was auf DM 250 pro Monat käme, oder freiwillig in der Gesetzlichen bleiben, was DM 220 ausmachen würde. Wir haben das Geld jedoch nicht. :( Wie ist das in so einem Fall? Der Staat zahlt die Versicherung doch eigentlich sowieso während der Elternzeit und der Firma entstehen keine Kosten für Mitarbeiter, die sich in der Elternzeit befinden. Wohin muss ich mich denn wenden, um hier genaue Auskunft zu erhalten bzw. wer zahlt während der Elternzeit die Krankenversicherung, solange man IN einem Arbeitsverhältnis steht? Verzweifelte Grüße Stefanie

Mitglied inaktiv - 25.09.2001, 08:51



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit

Liebe Stefanie, Sie bekommen beitragsfreie Zahlungen durch das Arbeitsamt, wenn Sie als arbeitslos angesehen werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten müssen Sie die KK selber zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2001



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