Hallo, ich bin in Elternzeit (seit 1 Jahr) und beziehe Sozialhilfe, weil ich alleinstehend bin. Meine Frage jetzt, kann ich jetzt meine Stelle kündigen, Sozialhilfe weiter beziehen und dann ab Januar 2005 Arbeitslosengeld beantragen? Weil ich 3 Monate Sperrfrist habe! Oder wie soll ich mich verhalten. Danke für Ihre Antwort! Madelaine
Mitglied inaktiv - 01.10.2004, 15:07