Kündigung während Elternzeit unwirksam?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während Elternzeit unwirksam?

Hallo, ich habe am 19.12.2012 meinen Sohn geboren. Ich war damals bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Gleich nach dem Mutterschutz habe ich meine Elternzeit angetreten, habe allerdings bis zu 400 € bei meinem Arbeitgeber weitergearbeitet. Nun verlangte er von mir, dass ich täglich vormittags arbeite, was ich nicht kann, da mein Partner vollzeit arbeitet. Er meinte wenn ich dies nicht tue, wird er mir kündigen. Die Kündigung kam heute an. Ich bin der Meinung, die Kündigung kann nicht wirksam sein, da ich ja in Elternzeit bin. Eine schriftliche Regelung mit dem Arbeitgeber über die Dauer meiner Elternzeit gibt es nicht. Rein rechtlich stehen mir ja soviel ich weis 3 Jahre zu. Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich der Kündigung widersprechen? Kann ich nun meine vollen 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelten.

von Hyperheart am 31.07.2013, 14:00



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit unwirksam?

Hallo, die Kündigung ist unwirksam- ANWALT Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2013



Antwort auf: Kündigung während Elternzeit unwirksam?

Wenn Du die Elternzeit nicht nachweisen kannst, dann hast Du schlechte Karten. Sowas meldet man schriftlich an und lässt es sich auch bestätigen. Einzige Chance, Ruf Deine Krankenkasse an und frage ob der Arbeitgeber die Elternzeit da gemeldet hat. Bei 400€ müsstest Du ja sonst die Krankenkasse selbst zahlen ohne Elternzeit. Wenn er das bei der Kasse gemacht hat, hast Du den Nachweis und die Kündigung ist unwirksam,. Oder meinte er vielleicht nur das Arbeiten in der Elternzeit welches er aufkündigt ? Dann bleibt der Hauptvertrag ja bestehen. Und Du hast keinen Anspruch auf spezielle Arbeitszeiten, das ist reine Kulanz.

von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 14:06



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