Kündigung von privatem Kindergarten/ Ausnahme?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung von privatem Kindergarten/ Ausnahme?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte meine Frage bereits im "Betreuungs Forum" gestellt und es bekam einen wertvollen Hinweis. Es wäre nett, wenn sie mir bitte einen rechtlichen Hintergrund mitteilen könnten. Es handelt sich um die Kündigung eines KiGa mit dreimonatiger Kündigungsfrist, falls die Stadt keine Doppelzahlung überschneidend für zwei Monate übernimmt. Der neue Platz ist über die Hälfte günstiger als der aktuelle. Falls der freie Platz weiterbesetzt werden kann, muss dann trotzdem für drei Monate gezahlt werden? Und, habe ich ein Sonderkündigungrecht, wenn die Gruppe größer als 20 Kinder ist? Es handelt sich hier um eine private Einrichtung mit maximal 20 Kinder pro Gruppe laut Vertrag. Vielen Dank und schöne Grüße

von SimplySingle am 02.10.2015, 22:07



Antwort auf: Kündigung von privatem Kindergarten/ Ausnahme?

Hallo, ein Sonderkündigungsrecht, weil es woanders billiger ist, gibt es nicht. Wenn der Platz jedoch direkt neu besetzt werden kann, ist ja kein Schaden entstanden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2015



Antwort auf: Kündigung von privatem Kindergarten/ Ausnahme?

Danke für Ihre Antwort, leider war dies nicht meine Frage : ) Das ich aufgrund der Kosten nicht kündigen kann ist klar. Aber wie sieht das aus, wenn die Gruppe größer als 20 Kinder ist und dies vertraglich vereinbart?

von SimplySingle am 05.10.2015, 15:37



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