hallo!
meine ez endet am 09.06.
eigentlich wollte mir mein ag mit tz entgegenkommen.
jetzt ist er nicht erreichbar, ich habe auch nicht gekündigt.
sollt er mir keine tz ermöglichen (nur 1 AN), innerhalb welcher frist muß/ kann er mir meine vz stelle kündigen?
im vertrag steht gesetzliche kündigungsfrist.ab wann kann er zu welchem termin?
habe ich dann anspruch auf arbeitslosengeld? (5jahre ez)
danke stefanie
Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 12:04
Antwort auf:
kündigung vom ag nach elternzeit
Hallo,
Sie haben keinen Anspruch auf TZ. Wenn der AG nicht zustimmt, müssen Sie/ er kündigen. Dann sind Sie evtl. gesperrt. Ansonsten werden Sie nur begrenzt Arbeitslosengeld erhalten, da Sie nur begrenzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2004
Antwort auf:
kündigung vom ag nach elternzeit
hallo nochmal frau bader!
hätte mein AG mir auch in der ez zum 09.06. kündigen können?
wenn ja, hätte ich das sofot dem aa melden müssen,oder erst zum ende der ez?
ich hoffe sie blicken noch durch? ich tu es fast nicht mehr (;
vielen dank
stefanie
Mitglied inaktiv - 24.05.2004, 12:41