Sehr geehrte Frau Bader! Diese Frage habe ich Ihnen vor zwei Tagen gestellt: Da mich mein alter Arbeitgeber nach dem Ende der Elternzeit gekündigt hätte, habe mir neue Arbeit gesucht. Diese habe ich zum 1.1.05 gefunden. Daraufhin habe ich bei meinem alten Arbeitgeber eine Aufhebungsvertrag unterschrieben und die Elternzeit vorzeitig beendet. Leider habe ich nun heute von meinem neuen AG die Kündigung zum 28.02.05 erhalten. Wäre also somit zum 1.3.05 arbeitslos. Mein Kind wird im September 05 3 Jahre alt. Könnte ich nun beim Arbeitsamt noch die restliche Elternzeit beantragen bis zum 3. Lebensjahr? Muß das Arbeitsamt zustimmen? Sie haben mir geantwortet, dass ich mich arbeitslos melden muß, aber nichts vom Arbeitsamt bekommen würde. Und auch, dass die Zeit unterbrochen würde und hinterher dran gehäbgt wird. Das würde ja dann heißen, dass ich erst ab 11.09.2005 ALGI beantragen muß und dann für ein Jahr bekommen würde, oder? Heute war ich nun auf dem Arbeitsamt. Mir wurde nun mitgeteilt, dass ich keine Elternzeit mehr in Anspruch nehmen könnte, auch wenn mein Kind erst im September 3 Jahre wird. Ich müßte jetzt ALGI beantragen. Liegt es daran, dass ich Alleinerziehend bin und aus diesem Grund ALGII zur Aufbringung meines Lebensunterhaltes beantragen müßte? Mir wurde gesagt, dass es ALGII nur gibt, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Ich bin jetzt leicht durcheinander, denn das würde ja dann heißen, dass alle alleinerziehenden Mütter die arbeitslos sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aufbringen können, kein Geld mehr bekommen würden. Oder kann es sein, dass ich dann mein ALGII wieder auf dem Sozialamt beantragen muß? Vielen Dank! MFG Sibs
Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 16:40