Frage: Kündigung und Mutterschaftsgeld

Liebe Frau Bader, so weit ich weiß, bekommt man doch das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt von der KK gezahlt. Ich möchte gern nach der Geburt meinen Job wechseln. Der Kindsvater ist Student und kümmert sich hauptsächlich dann um den Kleinen, da ich unseren Lebensunterhalt verdiene. Kann ich zur Geburt kündigen und bekomme dann trotzdem mein volles Mutterschaftsgeld? Durch diese Kündigung werde ich ja erstmal vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt. Das ist mir klar. Sollte ich aber nicht sofort wieder einen Job finden, schließt sich die Sperre an das Mutterschaftsgeld an, oder zählt die Sperre dann ab Tag der Entlassung? Ich hoffe, Sie haben meine Frage verstanden. Ach so, ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Und das ich meinen Job kündige, ist so sicher wie das Amen in der Kirche, denn man hat mich sehr mies behandelt, als ich aus triftigen Gründen ein Beschäftigungsverbot während der SS bekam. Vielen Dank vina

Mitglied inaktiv - 23.01.2002, 13:36



Antwort auf: Kündigung und Mutterschaftsgeld

Liebe Vina, solange Sie im Arbeitsverh. sthen, bekommen Sie Mutterschaftsgeld vom AG und der KK. Danach sind Sie gesperrt und das AA versichert sich asuch erst ab dem 2. Monat der Sperre. Fragen Sie bei der KK, ob Sie trotzdem versichert sind und Anspruch auf KK haben. Ich verstehe nur nicht, weise Sie nicht erst nach den Schutzfristen kü., dann umgehen Sie doch alle Probleme. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2002



Antwort auf: Kündigung und Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld setzt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraus. Im übrigen kommt es nicht komplett von der KK. Die KK zahlt DM 25,- (wieviele Euro sind das jetzt?) pro Tag, der AG legt den Rest bis zum durchschnittlichen Netto drauf. Aber nur, wenn er noch der AG ist, wenn Du verstehst was ich meine.....

Mitglied inaktiv - 23.01.2002, 14:17



Antwort auf: Kündigung und Mutterschaftsgeld

Also mal ehrlich-solange Du nicht weißt, ob Du einen neuen Job findest, würde ich doch nicht von selber kündigen. Warum gehst Du nach dem Mutterschutz nicht erstmal in den Elternurlaub bis Du einen neuen Job hast-kündigst dann? Egal wieso und weshalb Du kündigst, sobald du selber gekündigt hast, gehst du in diese Sperre-da interessieren die umstände keinen-ich habe es durch. Außerdem fällt da der Zuschuß vom AG weg-den würde ich da aber wenigstens noch bluten lassen.Zumnidestens die 8 Wochen nach der Geburt würde ich mir zahlen lassen.Erkundige dich doch mal über die Rechtslage unter www.oetv-berlin.de. Da kannst Du Deine Fragen über Arbeitsrecht etc. reinstellen und die Antwort kommt prof. und prompt.

Mitglied inaktiv - 23.01.2002, 20:50



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