Hallo Ich würde gerne noch einmal Schwanger werden. So wie es aussieht, schliesst mein Betrieb (Evangelischer Kindergarten) zu 90 % zum 1.9.2010. Meine Fragen: 1. Wenn ich jetzt schwanger werde, bekomme ich dann Gehalt bis zum 1.9.2010 oder muß die Kirche bezahlen, bis das Baby da ist. 2. Wenn ich zum beispiel erst im Juni schwanger werde, bekomme ich dann mein bisheriges Gehalt UND das Arbeitslosengehalt für das Elterngeld angerechnet oder nur das Gehalt. 3. Muss die Kirchengemeinde mir eine Abfindung bei Schliessung bezahlen? Die Kirchengemeinde hat ansonsten keien anderen Kindergarten. Vielen Lieben Dank Maria
Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 20:10