Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage: Meine beantragten 2 Jahre Elternzeit enden Ende November. Ich weiß schon, dass ich nicht mehr auf meine alte Arbeit zurück kann, weil diese zu weit entfernt von meinem Wohnort ist und weil ich mehr als die mir zustehenden Stunden arbeiten möchte. Wie gehe ich am besten vor?Sollte ich 3 Monate vorher kündigen, steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Ich habe im Moment noch keine Arbeit in Aussicht. Wenn ich meine Elternzeit um ein Jahr verlängere und in der Zwischenzeit eine neue Arbeit finde, ist es dann schwierig aus dem Vertrag heraus zu kommen?
Liebe Grüße
von
Apfelbäckchen
am 20.06.2012, 10:45
Antwort auf:
Kündigung nach oder während Elternzeit?
Hallo,
Sie könnten ja bei einer Verlängerung erst einmal Tz arbeiten.
Ansonetn ist die Frist in der EZ nicht drei Monate, sondern vertraglich/ gesetzlich, also meistens kürzer
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2012
Antwort auf:
Kündigung nach oder während Elternzeit?
Hallo
Ich würde auf die 3 Jahre verlängern,dann hast du auch weiterhin die Krankenversicherung beitragsfrei.
Alg steht dir nur zu wenn du auch dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst! Im 3ten Jahr kannst du dann einfach zu den normalen Kündigungsfeisten kündigen wenn du einen neuen Job hast,wenn du zum Ende des 3 ten Jahres kündigen willst musst du wieder die 3 Monate einhalten.
von
CKEL0410
am 20.06.2012, 11:35