Guten Tag Frau Bader! Ich habe nach einigen Jahren Elternzeit nun ein Jobangebot. Aus verschiedenen Gründen möchte ich aber lieber eine andere Stelle suchen. Wenn ich dem Chef zunächst mündlich zusage - Vertrag wird dann irgendwann kommen -, komme ich da wieder raus, bevor ich den Vertrag unterschrieben habe? Ist eine mündliche Zusage denn schon ein mündlicher Arbeitsvertrag? Welche Absprachen braucht es, damit das Gespräch als mündlicher AV gilt? Vg, LinasMamma
von LinasMamma am 10.07.2016, 21:43