Entschuldigung, nochmal eine frage, die ich vergessen habe: Ich bin mir nicht sicher, ob ich noch 2 wochen Resturlaub habe. Den Urlaub habe ich damals waehrend der Schwangerschaft schon beantragt, war aber waehrend des Urlaubs krank und habe einen krankenschein dem arbeitgeber geschickt. Habe ich nach der elternzeit den anspruch auf diesem Resturlaub? Wenn ich kuendige oder einen aufhebungsvertrag bekomme, habe ich das recht auf eine auszahlung? Oder muss ich den urlaub nehmen? Vielen dank. Mit freundlichen Grüßen Cristina M.