Hallo Frau Bader, Zum Kontext: Kind am 27.02.15 geboren Elternzeit u Elterngeld beim Zentrum fuer Familie fuer 1jahr (bis zum 26. Febr 2016) beantragt. Beim Arbeitgeber Elternzeit falsch beantragt: bis 1. Mai 2016, da ich nicht wusste, dass die 8 Wochen mutterschutz nach der geburt schon mitzaehlen... Nun weiss ich nicht: 1. Welcher Antrag fuer den Arbeitgeber zaehlt? 2. Wenn ich mein Arbeitsverhaeltnis kuendige, muss ich mit einer sperre rechnen? Ich muesste 3 monate vor dem arbeitsbeginn kuendigen. Wenn ich jetzt kuendige habe ich erst 3 monate bis zum ende der erlternzeit und danach weiter 3 monate sperrre? 3. Wie wird das arbeitslosengeld nach der elternzeit gerechnet? Prozentual vom Elterngeld? Oder prozentual vom Einkommen vor der Elternzeit? Vielen Dank. MfG Cristina M.
von Cristina Ion am 26.11.2015, 16:05