Hallo Fr. Bader.
Ach meiner insgesamt 5jährigen Erziehungszeit (2 Kinder) möchte ich für ein Jahr mit Teilzeit wieder einsteigen. Vor den Kindern war ich Vollzeit beschäftigt. Nach einem Jahr möchte ich, wenn mein Großer in die Schule kommt, sein 3. Erziehungsjahr noch nehmen und danach wieder Teilzeit arbeiten. Nun wurde mir von der Personalabteilung mitgeteilt, dass ich ja dann sowieso einen neuen Vertrag benötige und es dann zu überlegen wäre, ob dieser überhaupt zustande kommen würde.
Darf mir in diesem Fall nach dem 1. Wiedereinstieg einfach gekündigt werden?
Das Gespräch mit der Personalabteilung hat mich total verunsichert. Klar ist es für den Arbeitgeber schwierig. Aber ich hab doch Anspruch.
Und bis wann muss ich das 3. Erziehungsjahr spätestens beantragen - geht das auch noch nach dessen 3. Lebensjahr?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
von
Biene14
am 10.01.2019, 21:00
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungszeit
Hallo,
man macht einen Zusatzvertrag für die TZ bzw reduziert befristet den vertrag.
Einen Anspruch haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 AN hat u keine betrieblichen gründe entgegen stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungszeit
ja. wenn du ohne elternzeit eine teilzeit machst, machst du einen neuen vertrag und bist ganz normal kündbar. dein vollzeitvertrag ist futsch. wenn du dann also ein jahr tz arbeitst und dann ein jahr daheim und danach wieder teilzeit, bist du danach auch normal kündbar. ich würde das nicht so machen. wozu brauchst du die eltenrzeit wenn er in die schule kommt?
von
mellomania
am 10.01.2019, 21:11
Antwort auf:
Kündigung nach Erziehungszeit
Du brauchst keinen neuen Vertrag bzw. kündige deinen alten Vertrag auf keinen Fall! Du kannst Teilzeit beantragen und wenn du sie genehmigt bekommst, reicht eine einseitige Änderungsmitteilung wo nur steht xy-Std. alt, neu ab.....xy-Std. und das daraus resultierende Entgelt. Achte darauf, dass der Satz "alle anderen Bestandteile des bestehenden Vertrages vom ....... bleiben bestehen" mit drinsteht!!!
von
KielSprotte
am 11.01.2019, 11:17