Mein Erziehungsurlaub endet am 08.11.04 und mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, daß er mich aus betrieblichen Gründen nicht Teilzeit beschäftigen kann und möchte nun eine Trennung im beidseitigem Einvernehmen mit einer Bescheinigung fürs Arbeitsamt.Werde ich dann vom Arbeitsamt gesperrt? Oder muß mich mein Arbeitgeber kündigen? Wenn ja welche Kündigungsfrist muß er einhalten? Ich bin seit 9 Jahren dort beschäftigt und habe jetzt meinen dreijährigen Erziehungsurlaub gehabt. Ich habe noch 3 WEochen Urlaub von vor meinem Erziehungsurlaub, muß mein Arbeitgeber wenn er mich nicht weiterbeschäftigt den Urlaub bezahlen? Ich habe gehört, daß mir für die Zeit des Mutterschutzes auch noch Urlaub zusteht. Die Frage ist wie viele Tage und steht er mir auch dann zu wenn mein Arbeitgeber mich nicht weiterbeschäftigt? Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort. Silbo
Mitglied inaktiv - 05.10.2004, 09:38