Frage: Kündigung nach Erziehungsurlub

Mein Erziehungsurlaub endet am 08.11.04 und mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, daß er mich aus betrieblichen Gründen nicht Teilzeit beschäftigen kann und möchte nun eine Trennung im beidseitigem Einvernehmen mit einer Bescheinigung fürs Arbeitsamt.Werde ich dann vom Arbeitsamt gesperrt? Oder muß mich mein Arbeitgeber kündigen? Wenn ja welche Kündigungsfrist muß er einhalten? Ich bin seit 9 Jahren dort beschäftigt und habe jetzt meinen dreijährigen Erziehungsurlaub gehabt. Ich habe noch 3 WEochen Urlaub von vor meinem Erziehungsurlaub, muß mein Arbeitgeber wenn er mich nicht weiterbeschäftigt den Urlaub bezahlen? Ich habe gehört, daß mir für die Zeit des Mutterschutzes auch noch Urlaub zusteht. Die Frage ist wie viele Tage und steht er mir auch dann zu wenn mein Arbeitgeber mich nicht weiterbeschäftigt? Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort. Silbo

Mitglied inaktiv - 05.10.2004, 09:38



Antwort auf: Kündigung nach Erziehungsurlub

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2004



Antwort auf: Kündigung nach Erziehungsurlub

hallo silbo, hat dein ag die frist eingehalten? er muss dir nämlich spätestens einen monat vorende des eu schriftlich ablehnen???? sonst müsste er dich nehmen zu deiner gewünschten stundenzahl. das problem habe ich auch gerade. gruss gabi

Mitglied inaktiv - 06.10.2004, 22:32



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