Frage: Kündigung nach Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, im März endet mein Erziehungsurlaub. Vor der Schwangerschaft war ich als Vollzeitkraft beschäftigt. Nun möchte ich gerne Teilzeit arbeiten, was leider bei meiner alten Arbeitsstelle nicht klappt. Mein Arbeitgeber hat gesagt, ich müßte kündigen. Meine Frage dazu: Ich habe gelesen, ich müßte eine 3monatige Kündigungsfrist einhalten. Wenn ich das nicht mache, was passiert dann? Werde ich beim Arbeitsamt gesperrt oder bekomme ich Ärger vom Arbeitgeber? (Das Arbeitsamt hat gesagt, wenn ich vorher Vollzeit gearbeitet habe und nun Teilzeit arbeiten möchte würde es nichts ausmachen, wenn ich selbst kündige) Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Kerstin

Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 11:21



Antwort auf: Kündigung nach Erziehungsurlaub

hallo kerstin, bei mir ist es genau so, dass mein erziehungsurlaub im märz endet und mein arbeitgeber mir keine teilzeit anbieten wollte (konnte). ich habe mich abgesichert, indem ich mir das habe schriftlich geben lassen (keine teilzeitbeschäftigung möglich) und habe dann auch mit absprache des arbeitsamtes selbst gekündigt. da bei mir keine kinderbetreuung für den zeitraum der vollzeitbeschäftigung möglich ist (kiga geht bis 16 h, arbeitszeit wäre bis 17 h), bekomme ich keine sperre. kinderbetreuung wird als wichtiger grund angesehen. eine kündigungsfrist in dem sinne habe ich nicht eingehalten. ich habe jetzt im februar zum 10.märz gekündigt (ende des EU). da dein arbeitgeber dich nicht weiter beschäftigen will oder kann, wird er wohl auch keinen stress machen, was diese fristen angeht oder ? wünsche dir viel glück stephanie

Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 11:53



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