Frage: Kündigung nach Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, Nach meinem EU kann ich nur noch Teil- statt Vollzeit arbeiten. Nun hat mir mein AG eine Stelle angeboten, aber leider total andere Tätigkeiten als vor dem EU und unmögliche Arbeitszeiten die mit Kind nicht zu vereinbaren sind. Nun habe ich ihm vorgeschlagen, mich zu kündigen, da ich die Sperre bekomme, wenn ich kündige. Er sagt aber, das er mich nicht kündigen darf, da er ja keinen Grund hat. Bekommt man in diesem Fall überhaupt Arbeitslosengeld, wenn der AG nicht kündigen darf, ich aber damit einver- standen war? Wie sieht es mit einem Aufhebungsvertrag oder Auflösungs- vertrag aus?

Mitglied inaktiv - 06.07.2002, 16:58



Antwort auf: Kündigung nach Erziehungsurlaub

Liebe Yara, er kann Ihnen kündigen, hat aber das Risiko einer Klage zu befürchten.Ausserdem fragt das Arbeitsamt nach, warum gekündigt wurde. Eine Aufhebundgsvertrag bringt evtl. auch eine Sperre, zumindest wird die darin geregelte Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. ES ist eine unglückliche Situation für den AG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2002



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