Frage: Kündigung nach Erz.-urlaub

Hallo, wie ist die rechtliche Lage: Man nimmt 2 Jahre Erziehungsurlaub und bekommt am ersten Arbeitstag die betriebsbedingte Kündigung. Kann man den Erziehungsurlaub verlängern und welche Chancen hat man auf Abfindung etc. Vielen Dank im Voraus B.

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 08:06



Antwort auf: Kündigung nach Erz.-urlaub

Hallo, Sie werden behandelt wie jeder andere AN auch u haben keinen besonderen Schutz mehr. Eine Abfindung kann man mit dem AG vereinbaren, wenn man sich gütlich einigt. Vielleicht nimmt er die Kü zurück und dann beantragen Sie noch mal ein weiters Jahr? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2005



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