Hallo, ich war 13 Jahre in einem kleinen Versicherungsbüro beschäftigt und wollte nun nach Ende der Erziehungszeit wieder meine Stelle antreten (Vollzeit). Nun wurde mir aber gleich am ersten Tag OHNE ANGABE VON GRÜNDEN gekündigt - mit einer Frist von 2 Monaten. Nun wurde mir gesagt, dass - da in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vereinbart worden waren - die im BGB genannten Fristen Gültigkeit hätten. Lt. BGB hätte ich nach einer so langen Betriebszugehörigkeit ein Anrecht auf eine 5-monatige Kündigungsfrist. Nun meine Fragen: 1.) hätte in der schriftlich erfolgten Kündigung nicht ein Kündigungsgrund genannt werden müssen? 2.) Stimmt es, dass die im BGB genannten Kündigungsfristen keine Anwendung finden bei Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern? 3.) Wenn ja - welche Sonderregelungen finden dann hier Anwendung? Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Bemühungen. Gruß Sanni_T
Mitglied inaktiv - 06.02.2005, 20:51