Sehr geehrte Frau Bader, auf die Frage wie lange mich mein AG nach Beendigung der Elternzeit beschäftigen muß, haben Sie geantwortet es kommt auf die länge der Beschäftigungsdauer an. Da ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe und beim Einstellungsgespräch auch keine Kündigungsfristen festgelegt wurden, ist ja nun nichts vertraglich geregelt wurden. Ich arbeite seit dem 1.7.99 bei meinem Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2002 bin ich zu Hause. Erst Mutterschutz, dann Erziehungsurlaub. Wie lange muß mein AG mich beschäftigen? MFG sibs
Mitglied inaktiv - 11.10.2003, 07:31