Hallo Fr. Bader.
Welches Arbeitslosengeld steht mir zu, wenn ich während der Elternzeit zwei Tage die Woche bei meinem alten AG gearbeitet habe, der mir aber nach Ender der Elternzeit direkt kündigen würde? Berechnet sich das aus der Gehalt während der Elternzeit?
LG
Susanne
Mitglied inaktiv - 29.09.2003, 16:05
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
er kann direkt kündigen. Wenn Sie voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen geht es nach dem Gehalt vor dem EU.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2003
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
er kann Dir ja nicht direkt nach der EZ fristlos kündigen, ich glaub, die KÜndigungsfrist ist dort 3 Monate. D.h. nahc der Elternzeit hast DU noch mal während der Kündigungsfrist Dein "normales" Gehalt und danach berechnet sich dann ja auch das Arbeitslosengeld - sag ich jetzt mal so als nicht-Jurist.
ULrike
Mitglied inaktiv - 30.09.2003, 09:15