Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat jetzt bereits gesagt,das er nach Beendigung der Elternzeit in 4 Monaten mich kündigen wird,da er für mich Ersatz geschafft hat und jetzt kein Platz für mich mehr hat.ist das rechtens,er musste doch mein Arbeitsplatz frei halten.die Elternzeit endet am 4.3.,darf er erst am 31.3. kündigen, und ich habe dann noch 4 Wochen arbeit also quasi bis 30.4. gehe ich arbeiten? Ich hatte außerdem Beschäftigungsverbot vor der Elternzeit,sodass ich meine 30 Tage Urlaub ja auch noch habe.also gehe ich theoretisch bis 31.5. arbeiten? Vielen Dank für ihre Antwort.
von
chrissi14
am 20.12.2018, 14:26
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
der Ag kann ab dem ersten Arbeitstag kündigen mit den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Inwieweit dann Kündigungsschutz greift, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitnehmer mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Denn dann gilt das Kündigungsschutzgesetz und er kann nur kündigen, wenn es ein Kündigungsgrund gibt. In diesem Fall würde ich auf jeden Fall Klage vom Arbeitsgericht einreichen, denn dann stehen Ihre Chancen gut zumindest eine Abfindung zu erhalten.
Den restlichen Urlaub kann er dann abgelten in der Zeit, wo er Sie noch beschäftigen muss. Ansonsten kann er auch nach Beendigung ausgezahlt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2018
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Kündigung nach Elternzeit
Er kann dir frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ die Kündigung geben, dann eben mit der vertraglichen Frist.
Mein Rat, wenn kein Kleinbetriebe, dann mit der Kündigung zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Ihr wrrdet euch dnn sicheglich aussergerichlich einigen und dann eine Abfindung ausarbeiten. Da der AG ja wusste das du nach der EZ wiederkommst, hätte er die Stelle nur befristet vergeben dürfen, also sein Pech. Richter mögen solche
AG nicht wirklich, was ihm sein Anwalt sicherlich auch sagen wird.
von
Felica
am 20.12.2018, 16:07
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Wenn ich aber auf eine Abfindung eingehe,dann bekomme ich aber eine Sperrfrist beim ALG1 oder?
von
chrissi14
am 20.12.2018, 18:21
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Kündigung nach Elternzeit
Nein, nicht unbedingt. Dazu wende dich am besten an das Arbeitsamt sobald du die Kündigung hast. Es droht eher eine Sperre wenn du nicht gegen die Kündigung vorgehst. Sieht dann ja für die so aus wie wenn du dir was hast zu Schulden kommen lassen.
von
Felica
am 20.12.2018, 19:00