Frage: Kündigung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat jetzt bereits gesagt,das er nach Beendigung der Elternzeit in 4 Monaten mich kündigen wird,da er für mich Ersatz geschafft hat und jetzt kein Platz für mich mehr hat.ist das rechtens,er musste doch mein Arbeitsplatz frei halten.die Elternzeit endet am 4.3.,darf er erst am 31.3. kündigen, und ich habe dann noch 4 Wochen arbeit also quasi bis 30.4. gehe ich arbeiten? Ich hatte außerdem Beschäftigungsverbot vor der Elternzeit,sodass ich meine 30 Tage Urlaub ja auch noch habe.also gehe ich theoretisch bis 31.5. arbeiten? Vielen Dank für ihre Antwort.

von chrissi14 am 20.12.2018, 14:26



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Hallo, der Ag kann ab dem ersten Arbeitstag kündigen mit den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Inwieweit dann Kündigungsschutz greift, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitnehmer mehr als zehn Arbeitnehmer hat. Denn dann gilt das Kündigungsschutzgesetz und er kann nur kündigen, wenn es ein Kündigungsgrund gibt. In diesem Fall würde ich auf jeden Fall Klage vom Arbeitsgericht einreichen, denn dann stehen Ihre Chancen gut zumindest eine Abfindung zu erhalten. Den restlichen Urlaub kann er dann abgelten in der Zeit, wo er Sie noch beschäftigen muss. Ansonsten kann er auch nach Beendigung ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2018



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Er kann dir frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ die Kündigung geben, dann eben mit der vertraglichen Frist. Mein Rat, wenn kein Kleinbetriebe, dann mit der Kündigung zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Ihr wrrdet euch dnn sicheglich aussergerichlich einigen und dann eine Abfindung ausarbeiten. Da der AG ja wusste das du nach der EZ wiederkommst, hätte er die Stelle nur befristet vergeben dürfen, also sein Pech. Richter mögen solche AG nicht wirklich, was ihm sein Anwalt sicherlich auch sagen wird.

von Felica am 20.12.2018, 16:07



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Wenn ich aber auf eine Abfindung eingehe,dann bekomme ich aber eine Sperrfrist beim ALG1 oder?

von chrissi14 am 20.12.2018, 18:21



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Nein, nicht unbedingt. Dazu wende dich am besten an das Arbeitsamt sobald du die Kündigung hast. Es droht eher eine Sperre wenn du nicht gegen die Kündigung vorgehst. Sieht dann ja für die so aus wie wenn du dir was hast zu Schulden kommen lassen.

von Felica am 20.12.2018, 19:00



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