Frage: Kündigung nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Meine Elternzeit ist abgelaufen, und ich habe noch nicht schriftlich gekündigt. Habe mit meinem Arbeitgeber nur mündlich besprochen dass ich nicht wiederkommen werde. Werde jetzt meine Kündigung abschicken – was sollte ich als Frist eintragen?Herzlichen Dank für die Antwort

von Inderpatsche am 08.03.2018, 13:16



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Hallo, es gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie können aber, wenn Sie die Fristen nicht einhalten wollen, einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2018



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Na, die vertraglich vereinbarte. Deine EZ ist doch abgelaufen und somit lebt dein Vertrag wieder auf. Es sei denn, du hast mit deinem AG etwas anderes besprochen, das wiederum kann dann hier aber niemand wissen.

von cube am 09.03.2018, 15:40



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Übrigens: wenn deine EZ tatsächlich bereits abgelaufen ist, deine Kündigungsfrist zB 6 Wochen beträgt, müsstest du ja eigentlich auch noch arbeiten gehen. Denn für diese Zeit bekämest du ja auch Gehalt. Dein vertrag ist ja noch nicht gekündigt. Und deinem AG ist das egal, ob du kommst oder nicht? Deswegen nochmal die Frage - sicherheitshalber: was habt ihr besprochen bzw. habt ihr irgendetwas dazu besprochen?

von cube am 09.03.2018, 15:44



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Wir haben vor Wochen telefoniert-und ich sagte,dass ich nicht wiederkommen werde.. Das war das Gespräch-sie bedankte sich und wünsche mir alles Gute. Ich /wir kennen uns nicht persönlich-seitdem ich in EZ bin-gab es 2Wechsel-sie ist die 3.Vorgesetzte in Folge

von Inderpatsche am 10.03.2018, 21:04



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Mein Problem damit ist, daß ein schriftlicher Vertrag auch schriftlich gekündigt werden muß. Das ist bisher nicht passiert und dementsprechend müsstest du zur Arbeit gehen und im Gegenzug auch Gehalt bekommen. Oder dein AG hat dich freigestellt - dann müsstest du zwar nicht zur Arbeit, würdest aber Gehalt bekommen. Auch, wenn du jetzt eine Kündigung schreibst, müsstest du ja eine Frist einhalten. Und bis zu dieser deinen Vertrag erfüllen oder freigestellt werden. Oder dich auf irgendetwas berufen, was telefonisch vereinbart wurde. Ob du deine Chefin kennst oder nicht, spielt für deine Kündigung keine Rolle. das ändert ja nichts an den "Regeln" . Hast du mal bei der KK nachgefragt, wie du da gemeldet bist? Hat dich dein AG bereits abgemeldet (die EZ ist ja vorbei, oder?). Denn ohne AG müsstest du dich ja auch selbst bzw. familienversichern. Ehrlich, sowas habe ich noch nie erlebt. Frau Bader wird da sicher besseren Rat geben können.

von cube am 12.03.2018, 13:15



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