Hallo,
Meine Elternzeit endet am 18.09.15, mein Arbeitgeber ( Kleinbetrieb) hat mir nun mitgeteilt das er mich aus wirtschaftlichen Gründen Kündigen muss. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ist dies rechtens? Ich habe gelesen das es nach der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt. Ich bin etwas verunsichert welche Frist die richtige ist.
von
EsaRubia
am 02.09.2015, 18:56
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
nein, das gilt nur in der Probezeit. Die Kü-Frist hängt von der Dauer der Beschäftigung ab.
§ 622 BGB
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2015
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Wenn Du kündigst, dann drei Monate zum Elternzeitende.
Dein Chef kann Dir frühestens am ersten Arbeitstag kündigen.
Und dann muss er die zwei Wochen einhalten und bezahlen.
Du musst klären ob Du kommen sollst, oder er adich bezahlt freistellt.
Danach muss er Dir den Urlaub auszahlen
von
Sternenschnuppe
am 02.09.2015, 20:49