Frage: Kündigung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, nach unserem Umzug kann ich aufgrund der Entfernung nach Ablauf der Elternzeit Ende Februar nicht mehr in meine alte Firma zurück und habe meine Stellung dort gekündigt. Mein Sohn hat erst im August einen Kindergartenplatz, so dass ich noch mind. ein halbes Jahr zu Hause bleiben muss. Was ist nun zu tun? Muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden (obwohl ich dem Arbeitsmarkt max. 10 Std. wöchentlich zur Verfügung stehen könnte)? Wie sieht es mit Rentenversicherung und Krankenkasse aus? Muss ich mich nun bei meinem Mann mitversichern? Gibt es irgendwelche anderen Zahlungen außer Kindergeld während dieser Zeit für mich? Elterngeld haben wir nicht bekommen. Über einen Ratschlag würde ich mich freuen. Vielen Dank vorab. yuri06224

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 09:35



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Hallo, beim AA melden würde ich mich - Bezug werden Sie keinen haben, und dann müssen Sie sich familienversichern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2008



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