Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen vom 21.11.07. Die zweite Frage jedoch habe ich nicht klar genug formuliert, so dass Sie sie missverstanden haben. ...Darüber hinaus habe ich für ein Jahr Wettbewerbsverbot. Die Firma verpflichtet sich mir während der Dauer des Wettbewerbsverbotes eine Entschädigung zu zahlen, die für das Jahr des Verbotes die Hälfte der vor Ausscheiden bezogenen vertragsgemäßen Leistungen beträgt. Da ich jetzt Elterngeld bekomme, welche Zahl muss ich als Grundlage für die Berechnung der Entschädigung nehmen, mein letztes Gehalt oder das Elterngeld? Viele Grüße und Dank im Voraus Christine
Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 15:31