Hallo,Ende August endet nach 3 Jahren meine Elternzeit. Mein Arbeitgeber bietet mir danach nur die Vollzeitstelle wieder an und meint, wenn ich diese nicht annehmen kann, müsse ich kündigen.Ist das richtig so oder könnte ich eventuell auch auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung bestehen?Eine Teilzeitstelle kann er mir aus betrieblichen Gründen nicht anbieten und ich möchte dort auch nicht mehr arbeiten.
Mitglied inaktiv - 16.04.2007, 22:11
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
auf einen Aufhebungsvertrag bestehen kann man nicht.
Pokern.
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2007
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Schau mal, Dein AG hat Dir 3 Jahre lang (d)einen Arbeitsplatz freigehalten.
Jetzt kannst/willst Du den nicht mehr antreten.
Warum soll er dir kündigen und noch eine Abfindung mitgeben?
BTW: wenn Du zum Ablauf des EZ kündigst, mußt Du das 3 Moante vorher tun!
Ich würde nochmal hinterfragen, ob TZ wirklich nicht geht und ihm ggf. ein Konzept dafür präsentieren.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.04.2007, 12:18