Hallo,
mein Erziehungsurlaub endet am 17.03.2007 (3. Geburtstag des Kindes). Da ich in meine Firma nicht mehr zurück kehren kann und werde, möchte ich wissen wie die Kündigungsfristen da aussehen. Lt. meinem Vertrag habe ich 6 Wochen zum Quartalsende. Also zum 31.03.2007? Was geschieht mit dem Zeitraum 18.3. - 31.3.07? Oder ist bei mir nun auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen gültig? (Kontakt mit AG wurde vor einigen Wochen bereits aufgenommen, warte auf Info von denen die bis zum Jahresende versprochen wurde, da ich natürlich möchte das der AG die Kündigung ausspricht.)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Diana
Mitglied inaktiv - 22.12.2006, 17:47
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
1.Die Frist beträgt 3 Mo
2. Der AG kann im EZ nicht kündigen (es sei denn,das Gewerbeaufsichtsamt stimmt zu)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.12.2006
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Der Fall der Kündigung zum Ende der EZ ist klar im BErzGG geregelt:
Du musst 3 Monate vor Ende der EZ kündigen.
... hättest also am 17.12. kündigen müssen...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 01:24
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Die Frage die ich hier noch habe:
wenn der ArbeitGEBER das Arbeitsverhältnis kündigt, wie sieht dann die Kündigungsfrist aus? Zurückdatieren wäre ja sicherlich kein Problem ... (zumindest vom AG nicht)
Grüße,
Diana
Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 13:29
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Der AG kann die Kündigung nicht innerh. der EZ aussprechen.
Zumindest nicht, solange er keine genehmigung vom Aufsichtsamt hat.
Er kann frühestens am 1. tag der Arbeit kündigen mit den dann geltenden Kündigungsfristen, oder Dich gegen Gehalt freistellen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 15:56