Hallo Frau Bader!
Normalerweise hat frau ja ein Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir dieses Recht aber nicht gewähren, was muss ich dann tun?
Muss ich kündigen oder muss der Ag mir kündigen oder muss ich das einklagen?
Habe ich dann Anspruch auf eine Abfindung??
Lieben Gruß, katjuscha
Mitglied inaktiv - 17.10.2006, 14:17
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
wenn Sie sicher, dass Sie einen Anspruch haben u die Ablehnung des AG nicht begründet ist, bleibt nur der Klageweg.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2006
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
ich weiß nur das man wieder zu alten konditionen eingestellt wird als wenn du teilzeit hattest wirst du so wieder eingestellt dazu ist er verpflichtet aber wenn dein betrieb weniger als 15 mitarbeiter führt muß er dich nicht in teilzeit übernehmen.außerdem muß man gewisse zeit vorher einen antrag auf teilzeit stellen aber wie langf kann ich nicht sagen
Mitglied inaktiv - 18.10.2006, 14:48