Hallo und Nachträglich noch ein fohes, neues Jahr! Habe zwar schon ähliches gefunden wg Umzug in ein anderes Bundesland, aber bei uns ist es nun so, dass ich noch während der 1. Elternzeit mit meinem Mann ca. 50km weiter weg von meinem alten Arbeitsort gezogen bin. Im "Gepäck" hatte ich schon das zweite Kind. Habe jeweils zwei Jahre Elternzeit beantragt. Nun laufen die zwei Jahre vom zweiten Kind bald ab und ich überlege zu kündigen, da der Aufwand - sowohl zeitlich als auch finanziell - zu groß wäre, den alten Job wieder aufnehmen zu können. Gibt es dann eine Sperrzeit vom AA, weil es mir evtl. zuzumuten sei, dort doch zu arbeiten? Oder sollten besser noch die "übrig gebliebenen" Elternzeitjahre beantragt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 18:26