Frage: Kündigung nach Elternzeit

Hallo,heute habe ich erfahren,das meine Arbeitsstelle wegfallen soll. Ich arbeite seit 10 Jahren in diesem Unternehmen und jetzt wird mein Arbeitsplatz und der meiner zwei Kollegen abgeschafft.Meine Frage ist:wie lange habe ich noch Anspruch auf meine Stelle,da ich mich gerade in der Elternzeit befinde und solange nicht gekündigt werden darf. Meine Elternzeit endet am 17.06.2005 danach würde ich meine Arbeit wieder aufnehmen,ich habe noch 20 Tage alten Urlaub und eine Kündigungsfrist von drei (max.vier Monate weiß ich nicht so genau).Kann mich der AG erst nach der Elternzeit kündigen oder mir die Kündigung so zustellen das ich diese vier bzw.drei Monate vor Ablauf der ELternzeit erhalte? Wie errechnet sich das Algeld,wird das Erziehungsgeld angerechnet oder wird das Jahr davor genommen? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Habe ich für die Zeit der Kündigungsfrist noch Anspruch auf neuen Urlaub(von 2005)? Muss mich der AG nach der Elternzeit auf jeden Fall nochmal solange einstellen wie die Kündigungsfrist geht,wenn ja wohin ,wenn mein Platz wegrationalisiert wurde? Vielen Dank. Reeni

Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 22:37



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit

Hallo, in der EZ kann man mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden, wenn es einen wirtschaftlichen Grund gibt. Dann hat man das kk-Problem. Ansonsten kann er am 1. Arbeitsatg mit den normalen Fristen kündigen. ES gilt dann der normale Kü-SChutz (je nach Arbeitnehmerzahl) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2004



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