Hallo Frau Bader, meine Tochter wird am 21.11.09 2Jahre alt. Dann ist meine beantragte Elternzeit rum. Insgesammt bin ich dann fast 4Jahre zu hause (ich habe noch einen älteren Sohn) 1. Um das Arbeitslohsengeld ab dem 21.11. zu erhalten muss ich bereits zum 21.08.09 bei meinem AG kündigen. Richtig? 2. Muss ich bereits während der Frist ab dem 21.08. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Meine Tochter kommt erst im Nov. in die Kita! 3. Wer stelllt mein Arbeitszeugnis aus? Mein Ex-Chef arbeitet nicht mehr in Deutschland! (Vertriebs-Fa. hat ca.60 AN) Meine Ansprechperson ist i.M. der Personalleiter, darf er das Zeugnis ausstellen? 4. Die Firmensprache ist Englisch, kann ich ein Zeugnis in deutscher Sprache verlangen? 5. Eine Frage habe ich noch: Ich möchte eine Weiterbildung anfangen und benötige dafür mind. 2Jahre Berufserfahrung! Zählt die Mutterschutzfrist als Berufserfahrung??? Oder wird das seperat im Zeugnis genannt und demnach nicht als Beruferfahrung anerkannt??? Mit Mutterschutzfrist hätte ich genau 2Jahre! Und könnte im Dez. mit einer Weiterbildung anfangen. (Abendschule 2x/Woche) Ich hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten. Besten Dank Mit freundlichem Gruß Anna
Mitglied inaktiv - 01.08.2009, 23:25