Kündigung nach Elternzeit // Fiktives Arbeitsentgelt // ALG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach Elternzeit // Fiktives Arbeitsentgelt // ALG

Liebe Frau Bader, Danke für Ihr großes Engagement hier im Forum. Ich hoffe, Sie haben auch ein paar Minuten für meine Fragen: Situation: Meine 2-jährige Elternzeit endet im September. Eigentlich hatte ich geplant in Teilzeit zurückzukehren. Allerdings geht es dem Unternehmen (wie auch schon vor der Elternzeit) sehr schlecht. Derzeit gibt es Kurzarbeit und die Zukunft sieht nicht rosig aus. Das kann und will ich finanziell und mental nicht noch einmal mitmachen und werde deshalb wohl kündigen und mir einen neuen Job suchen. Fragen: 1) Habe ich es richtig verstanden, dass ich gemäß § 152 (1) SGB lll ein ALG zu erwarten habe, welches sich auf ein fiktives Arbeitsentgelt bezieht? 2) Falls ja, haben Sie die aktuelle (2015) Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts gemäß § 152 (2) 1. SGB lll parat oder können mir einen seriösen Berechnungslink zukommen lassen? Da bin ich beim Googlen nicht wirklich weitergekommen… Ich bin Akademikerin, habe als Projektleiterin gearbeitet und habe Steuerklasse lV. 3) Vor meiner Elternzeit habe ich 100 % gearbeitet. Steht mir das ALG auch zu 100 % zu, obwohl ich nach der Elternzeit dem Arbeitsmarkt nur zu 50 % zur Verfügung stehen werde? Ich freue mich auf baldiges Feedback und wünsche Ihnen und allen Mitlesenden fröhliche Ostertage! Viele Grüße, MatsMama

Mitglied inaktiv - 03.04.2015, 18:18



Antwort auf: Kündigung nach Elternzeit // Fiktives Arbeitsentgelt // ALG

Hallo, 1. Ja, aber Sie werden wahrscheinlich 3 Mo. gesperrt 2. Nein 3. Nein, nur 50 % Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2015



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