hallo, frau bader,
ich bin noch bis märz in ez und mein ag hat mir mitgeteilt, daß er, wenn ich nicht jetzt schon selbst kündige, am ersten tag die kündigung aussprechen wird, da während meiner ez ein neues aufgabengebiet hinzugekommen ist, in welches ich nicht eingearbeitet bin. meine ez-vertretung ist perfekt eingearbeitet und soll den job weitermachen.
ich bin unbefristet angestellt, der betrieb hat 20 angestellte.
in meinem vertrag steht, mein arbeitsgebiet kann erweitert oder verkürzt werden.
kommt er damit durch?
danke im voraus und gruß, dani
Mitglied inaktiv - 18.11.2005, 07:48
Antwort auf:
kündigung nach EZ
Hallo,
selber kündigen würde ich auf keinen Fall. Der AG muss sich ab einer bestimmten AN-Zahl (je nachdem 5 oder 10 AN) an die Sozialauswahl halten.
Ich würde es ihm so schwer wie möglich machen und auf jeden Fall am ersten ARbei
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2005
Antwort auf:
kündigung nach EZ
Hallo,
selber kündigen würde ich auf keinen Fall. Der AG muss sich ab einer bestimmten AN-Zahl (je nachdem 5 oder 10 AN) an die Sozialauswahl halten.
Ich würde es ihm so schwer wie möglich machen und auf jeden Fall am ersten ARbeitstag auf der Arbeit erscheinen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2005