Hallo Frau Bader, ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden, aber etwas ist mir dennoch nicht klar: Wenn der AG nach der EZ kündigt, muß man doch noch für die Zeit der Kündigungsfrist arbeiten gehen, oder? Wenn die Kündigung aber auf Grund der nicht einig gewordenen Arbeitszeit basiert, welche Arbeitszeit gilt dann für diesen Zeitraum? Die alte Arbeitszeit, oder die neu vorgeschlagene? Hat man einen Anspruch auf Abfindung? Vielen Dank für Ihre Mühe Tanja
Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 19:39