Kündigung nach EZ-wegen neuer Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach EZ-wegen neuer Arbeitszeit

Hallo Frau Bader, ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden, aber etwas ist mir dennoch nicht klar: Wenn der AG nach der EZ kündigt, muß man doch noch für die Zeit der Kündigungsfrist arbeiten gehen, oder? Wenn die Kündigung aber auf Grund der nicht einig gewordenen Arbeitszeit basiert, welche Arbeitszeit gilt dann für diesen Zeitraum? Die alte Arbeitszeit, oder die neu vorgeschlagene? Hat man einen Anspruch auf Abfindung? Vielen Dank für Ihre Mühe Tanja

Mitglied inaktiv - 07.01.2004, 19:39



Antwort auf: Kündigung nach EZ-wegen neuer Arbeitszeit

Hallo, man muss nachd em alten Vertag arbeiten gehen, also voll. Einen Anspruch auf Abfindung hat man nur, wenn es vertraglich oder tarifverttarglich geregel ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2004



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