Kündigung nach EZ ohne gearbeitet zu haben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung nach EZ ohne gearbeitet zu haben

Guten Tag, während meiner Elternzeit -kurz vor dem Wiedereinstig in den Job - habe ich mir einen Bandscheibenvorfall zugezogen und wurde 6 Wochen krank geschrieben. Innerhalb dieses Zeitraumes hat mich mein Arbeitgeber nun fristgerecht betriebsbedingt gekündigt. Jetzt werde ich mir eine neue Stelle suchen müssen. Und bis dahin Arbeitslosengeld beziehen müssen. Welches Gehalt wird denn nun als Berechnungsbasis genommen? Meine 12 Gehälter vor der Ez oder die paar Wochen nach der Ez? Vielen Dank im Voraus

von limimimi am 31.10.2016, 22:46



Antwort auf: Kündigung nach EZ ohne gearbeitet zu haben

Hallo, während der Elternzeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz und können gar nicht so einfach gekündigt werden. Es sei denn, die Aufsichtsbehörde hat zugestimmt. Da muss dann Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen eingereicht werden. Im übrigen bekommen Sie Arbeitslosengeld fiktiv gemessen an der Zahl der Stunden, die Sie arbeiten können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Kündigung nach EZ ohne gearbeitet zu haben

Ich hoffe du hast bereits kündigingsschutzklage eingereicht. In der EZ hätte dir gar nicht gekündigt werden dürfen und meines Wissens nach in den 6 Wochen krankschreibung auch nicht. Das darf ein AG nur im absoluten Ausnahmefall. Problem ist, du hast nach Erhalt der Kündigung nur 3 Wochen Zeit dagegen Klage einzulegen. Sonst gilt die Kündigung als angenommen. Und da das Arbeitsamt gerne davon ausgeht das diese dann selbstverschuldet ist droht auch eine sperre. Wenn also noch rechtzeitig, dann ganz schnell dagegen vorgehen.

Mitglied inaktiv - 01.11.2016, 07:54



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