Erwarte demnächst mein 1.Kind und habe bei meinem AG 3 Jahre EU eingereicht,möchte aber am liebsten dort schon zum Ende der Mutterschutzfrist kündigen,wegen mobing in der Ss und so.Entstehen mir dadurch Nachteile( finanziell-also bekomme ich trotzdem noch Erziehungsgeld)und wie ist es dann mit dem Arbeitslosengeld( bekomme ich es es dann auch nach Ablauf des EU oder habe ich Sperrzeit wegen Eigenkündigung) wenn ich nicht sofort wieder arbeite
Mitglied inaktiv - 25.02.2003, 11:30