Liebe Frau Bader, mir ist klar, dass eigentlich in Elternzeit nicht gekündigt werden darf. In BEEG §18/19 lese ich jedoch, dass die Kündigungsschutzregeln nur in Betrieben ab 5 Mitarbeitern gelten. Wie sieht in es Betrieben (z.B. Büros) aus, die weniger als 5 Mitarbeiter haben. Kann hier während der Elternzeit unter der Einhaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden? Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 31.05.2008, 14:09