Hallo,
ich bin total fertig. Ich bin nach einen Krankenhausaufentalt nach hause gekommen und bekam am nächsten Tag meine Kündigung.
Ich hätte bis ende September noch Probezeit gehabt und steckte aber laut Arbeitsvertrag in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
wieso können die das machen?? Oder wie soll ich mich denn verhalten wenn sie mich wieder einstellen wollen.
Ich bin jetzt in der 19.SSW und mein ET ist am 09.03.07 und arbeite als Krankenschwester in einem ambulanten Pflegedienst.
Kann ich ein beschäftigungsverbort bekommen???
Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 14:56
Antwort auf:
Kündigung in der SS!!
Hallo,
Sie muessen sofort zum Gewerbeaufsichtsamt u vor dem Ablauf der Frist von 3 Wo. zum Anwalt, wenn das Amt zu keinem Ergebnis kommt. Wenn Ihr AG von der SS nichts weiss, koennen, Sie es in einer Frist von 14 Tagen mitteilen.
Der Arzt entscheidet ueber ein BV.
Viel Glueck.
Liebe Gruesse aus der Toskana,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2006
Antwort auf:
Kündigung in der SS!!
Hi, also wie sich das mit dem Beschäftigungsverbot verhält, weiß ich leider nicht - ...aber Deine Kündigung ist definitiv unwirksam! Da bin ich mir ziemlich sicher. Du bist im Kündigungsschutz, wenn Du schwanger bist. Drücke Dir ganz fest die Daumen.
LG, Janine
Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 18:00
Antwort auf:
Kündigung in der SS!!
Also ich denke auch, dass du im Kündigungsschutz drin bist (egal ob Probezeit oder nicht)! Die dürfen dich gar nicht kündigen. Der AG wusste doch, dass du schwanger bist, oder?
Ich glaube, ein Beschäftigungsverbot kann in bestimmten Berufsfeldern ausgesprochen werden. Weiß aber leider nicht, wie es dann mit der Bezahlung weiterläuft.
LG, Anne
Mitglied inaktiv - 06.10.2006, 19:21
Antwort auf:
Kündigung in der SS!!
Die Kündigung ist unwirksam!
Mitglied inaktiv - 07.10.2006, 19:04