Kündigung in der SS - geringe Betriebsgröße

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in der SS - geringe Betriebsgröße

Hallo ! Habe eine Frage bin nun in der 32. SSW und mein Chef hat mir aufgrund von "Eigenbedarf" letzte Woche die Kündigung überreicht zum Ende der Mutterschutzfrist. Mein Problem ist, dass der Betrieb relativ klein ist. Er hat lediglich 6 Angestellte (5 davon hat er erst im Jahre 2005) eingestellt. Entfällt aufgrund der Betriebsgröße mein Kündigungsschutz? Danke schon mal für die Antworten - Sorry, aber bin nun doch etwas verwirrt und aufgeregt- Liebe Grüsse melienchen

Mitglied inaktiv - 08.03.2007, 15:23



Antwort auf: Kündigung in der SS - geringe Betriebsgröße

Hallo, der besondere Kü-Schutz wegen SS entfällt nicht. Der AG kann nur über das Gewerbeaufsichtsamt versuchen, eine Kü. herbeizuführen - dafür braucht er aber sehr gute Argumente. Wenden Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufischtsamt und vor Ablauf der Frist von 3 Wo. an einen Kollegen vor Ort. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2007



Antwort auf: Kündigung in der SS - geringe Betriebsgröße

Sofort die Kündigung schriftlich (mit Nachweis) zurückweisen! Grundsätzlich kann er Dir auch bei kleiner Betriebsgröße jetzt nicht Kündigen. Frühester Kündigungstermin (wenn Du nach dem MuSchu weiterarbeitest ohne EZ zu nehmen) wäre 4 Monate nach der Geburt. Ab da kann er die Kündigung zum dann nächstmöglichen Termin aussprechen. Eine Ausnahme gibt es: er kann bei der Aufsichtsbehörde (meist das Gewerbeaufsichtsamt) eine Einwilingung zur Kündigung beantragen. Wende Dich auch an dieses Amt! Alles Gute und erst mal ruhig Blut... Viele Grüße Désirée P. S. Schau mal da: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000402308

Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 07:48



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