Hallo Frau Bader, letzte Woche ist mir mündlich, mit anwesenden Zeugen, gekündigt worden zum Ende der Probezeit. Ebenfalls sagte man mir, ich müsse mich beim Arbeitsamt melden (was witzlos ist, da ich nur 6 Mon gearbeitet habe u. eigentlich noch in Elternzeit bin). In meinem Vertrag steht allerdings, Kündigungen müssen schriftlich ausgesprochen werden - und wenn ich wirklich zum AA gehen sollte, brauche ich das doch schriftlich, oder? Müssen trotzdem irgentwelche Fristen eingehalten werden (z.B.14 tage vorher), obwohl der Vertrag nach der Probezeit ausläuft bzw. der erste Arbeitstag danach als stillschweigende Übernahme gilt? Danke, Sandra
Mitglied inaktiv - 08.09.2009, 16:24