Frage: Kündigung in der Probezeit

Hallo!!! Eigentlich wollte ich heute zu meinem Arbeitsgeber fahren und ihm sagen, dass ich schwanger bin. Nun war ich gerade am

Mitglied inaktiv - 01.07.2008, 11:09



Antwort auf: Kündigung in der Probezeit

Hallo, Sie haben eine FRist von 14 Tagen, es dem AG mitzuteilen - dann muss er diie Kü. zurücknehmen! Sorgen Sie für Beweise! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2008



Antwort auf: Kündigung in der Probezeit

Hallo!!! Eigentlich wollte ich heute zu meinem Arbeitsgeber fahren und ihm sagen, dass ich schwanger bin. Nun war ich gerade am Briefkasten und habe meine Kündigung rein geholt. Nun weiß ich nicht, wass ich machen soll. Soll ich zu meinem Arbeitgeber fahren und sagen, dass ich schwanger bin, muss er mich da weiter beschäftigen?? Ich nehme mal an, dass er mich gekündigt hat, da ich länger krank geschrieben war, da ich mit starker Übelkeit und Erbrechen zukämpfen habe. Bitte antworten sie schnell. Danke

Mitglied inaktiv - 01.07.2008, 11:12



Antwort auf: Kündigung in der Probezeit

Hallo, ich habe dir mal den Gesetzestext rausgesucht und reinkopiert. Demnach müsstest du binnen zwei Wochen ab Zugang deiner Kündigung deinen Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft in Kenntnis setzen und dann bist du geschützt. Allerdings scheiden sich die Geister an der Frage der Probezeit, da ist es wohl entscheidend, ob du an und für sich einen unbefristeten (da hast du wohl jetzt schon Schutz) oder befristeten Vertrag hat. ABER BITTE: Verlass dich nicht auf meine Antwort. (1) 1Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. 2Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt. (2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend. (3) 1Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. 2Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben. (4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt. lg und alles Gute, jule

Mitglied inaktiv - 01.07.2008, 12:16



Antwort auf: Kündigung in der Probezeit

Hallo! Muss meiner "Vorschreiberin" Recht geben. Falls es keine fristlose Kündigung ist (zB wegen Diebstahl), kann man die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung noch melden und die Kündigung ist hinfällig. So wie ich das sehe, wurde die Kündigung auch so nicht "ordnungsgemäß" ausgehändigt... Melde es dem Arbeitgeber noch, du hast ja sowieso nichts zu verlieren. Eher im Gegenteil,... Viel Glück

Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 20:13



Antwort auf: Kündigung in der Probezeit

Hallo! Muss meiner "Vorschreiberin" Recht geben. Falls es keine fristlose Kündigung ist (zB wegen Diebstahl), kann man die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung noch melden und die Kündigung ist hinfällig. So wie ich das sehe, wurde die Kündigung auch so nicht "ordnungsgemäß" ausgehändigt... Melde es dem Arbeitgeber noch, du hast ja sowieso nichts zu verlieren. Eher im Gegenteil,... Viel Glück

Mitglied inaktiv - 02.07.2008, 20:13



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