Sehr geehrte Frau Bader, eine Freundin von mir weiß seit 2 Tagen, das sie ca. in der 2. Woche schwanger ist. Nun bekam sie am 23.12.05 in der Probezeit die Kündigung ihres Arbeitgebers, einer Zeitarbeitsfirma, zum 06.01.06 ausgehändigt. Nun meine Frage: Kann die schon ausgesprochene Kündigung als unzulässig erklärt werden, wenn meine Freundin innerhalb der 2-Wochen-Frist ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert? Gilt dies dann auch in der Probezeit? Und was kann sie tun, wenn er sie dennoch kündigt? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichem Gruß, kolibri05
Mitglied inaktiv - 29.12.2005, 12:13