Ich bin aktuell in der 8. Woche schwanger und seit 2 Wochen krankgeschrieben, weil ich sehr unter Übelkeit und Kreislaufproblemen leide. Heute war ich beim Arzt und wurde nochmal für 2 Wochen krankgeschrieben. Hab soeben meine Krankmeldung abgegeben und dann hat mir mein Chef direkt meine Kündigung ausgehändigt. Ich befinde mich aktuell noch in der Probezeit und er weiß noch nicht, dass ich schwanger bin. Mein Vertrag ist bis nächstes Jahr Juli befristet gewesen. Kann ich die Kündigung noch rückwirkend unwirksam machen? Wenn ja, wie muss ich dann vorgehen ? Mutterpass vorlegen? Oder brauch ich sonst irgendwelche Unterlagen ?
von
Himbeere24
am 19.10.2018, 16:30
Antwort auf:
Kündigung in der Probezeit obwohl Schwanger?
Hallo,
Sie müssen dem AG eine Bescheinigung vorlegen über die SchwS.
Wenn er dann nicht die Kü. zurücknimmt, bleibt nur die Klage. Wenden Sie sich nach spätestens 2 Wo. an einen RA
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2018
Antwort auf:
Kündigung in der Probezeit obwohl Schwanger?
Du sagst deinem AG das du schwanger bist, legst ihm die entsprechende Bescheinigung vom Arzt vor. Nicht den Mutterpass, sondern die Schwangerschaftsbescheinigung. Dann widersprichst du der Kündigung, am besten schriftlich mit Bestätigung das diese erhalten wurde.
Hast 2 Wochen zeit. lenkt der Ag nicht ein, hast du ab heute 3 Wochen zeit auch noch Kündigungschutzklage einzureichen. Machst du das nicht, ist die Kündigung rechtens.
von
Felica
am 19.10.2018, 17:05
Antwort auf:
Kündigung in der Probezeit obwohl Schwanger?
Kann ich ein zeitliches Limit setzen, bis wann ich eine Rückmeldung/Bestätigung möchte? Es ist nämlich nur der Betriebsleiter da, der für die Kündigungen zuständig ist. Ist es ausreichend ihm den Widerspruch gegen die Kündigung vorzulegen? Und muss in der Bestätigung dann stehen, dass die Kündigung rückwirkend unwirksam erklärt wird? Ist das ausreichend?
von
Himbeere24
am 19.10.2018, 17:13
Antwort auf:
Kündigung in der Probezeit obwohl Schwanger?
Der Widerspruch muss der Firma als solches zugehen, nicht einer Person dort.
es reicht also, wenn Du am Empfang oder bei der Sekretärin abgibst, auch sie kann den Eingang eines Schreibens bestätigen.
Bestätigen dass Du das Schreiben abgegeben hast heißt ja nicht, dass es akzeptiert wurde.
Du musst noch nicht mal die Schwangerschaftsbescheinigung gleich vorlegen, die brauchst Du nur wenn der AG danach fragt, und er zahlt auch dafür.
Geh gleich Montag früh hin und nimm das Schreiben und eine Kopie mit. Auf der Kopie lässt Du einen Eingangsstempel vermerken. Fertig.
Gruss aund Gute Besserung!
D
von
desireekk
am 19.10.2018, 18:29